Leistungen




Angebotene Leistungen:

  • ausführliche Eingangs- und Verlaufsdiagnostik durch standardisierte Testverfahren
  • momentan Einzeltherapien
  • Eltern- und Angehörigenberatung
  • Hausbesuche (privat und in Senioreneinrichtungen)
  • ausführliche Anleitungen zum häuslichen Üben
  • Begleitung zu speziellen Untersuchungen in Kliniken


Logopädische Heilmittelverordnung:

  • Eine logopädische Therapie können Sie von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, von einem Facharzt für Phoniatrie, Pädaudiologie, Neurologie und Kieferorthopädie verordnet bekommen.





Hinweise

  • die Abrechnung einer logopädische Therapie erfolgt bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse
  • die Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10% des Rezeptwerts + 10 € pro Rezept
  • Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden (2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1%)
  • Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben
  • die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern wird uns von den Krankenkassen in der Kostenerstattung abgezogen
  • die Therapie muss spätestens 10 Tage nach Ausstellung des Rezepts begonnen werden
  • zuzahlungsbefreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, alle anderen leisten einen Eigenanteil